DiGA-Zulassung.
Eine DiGA (Digitale Gesundheitsanwendung) ist eine vom BfArM gelistete Medizin-App oder Software, die nach §33a SGB V von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird. Die Zulassung erfolgt über ein zweistufiges Verfahren — Fast-Track für vorläufige Aufnahme (12 Monate Erprobung) oder das reguläre Verfahren mit Nachweis positiver Versorgungseffekte. Wir begleiten Sie auf beiden Wegen.
Wie kommen Sie ins BfArM-DiGA-Verzeichnis — Fast-Track oder regulär?
Fast-Track bedeutet nicht einfach “schnell durchs Verfahren” — sondern den verbindlichen Nachweis eines positiven Versorgungseffekts innerhalb von 12 Monaten. Drei Schwachstellen gefährden Anträge regelmäßig:
Unsere DiGA-Zulassungs-Leistungen.
Wir verzahnen regulatorische Compliance, Datenschutz und klinische Evidenz — für eine reibungslose Aufnahme ins BfArM-Verzeichnis.
Eignungs-Check & Fast-Track-Strategie
Studien-Design für positiven Versorgungseffekt
Datenschutz- & Datensicherheits-Audits
BfArM-Vorab-Beratung & AbEM-Konzept
Häufige Fragen zur DiGA-Zulassung beim BfArM.
Was ist der Unterschied zwischen Fast-Track und regulärem DiGA-Verfahren?
Welche Risikoklasse braucht meine App, um DiGA-fähig zu sein?
Welchen positiven Versorgungseffekt erkennt das BfArM an?
Was ändert sich durch die DiGA-VO-Novelle 2026?
Wie viel kostet eine DiGA-Zulassung und wie lange dauert sie?
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Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis, nicht nur eine App-Idee.
Die DiGA-VO ist streng — ein gescheiterter Antrag beim BfArM verbrennt wertvolle Zeit und Investoren-Kapital. Wir strukturieren Ihre Zulassung von Tag eins an methodisch einwandfrei und begleiten Sie sicher durch den Fast-Track.