Pharma
- Was gilt
- Qualifizierung und Validierung nach EU-GMP Annex 15; für sterile Arzneimittel zusätzlich Annex 1.
- Wer prüft
- Die GMP-Inspektion der zuständigen Behörde (§ 64 AMG).
Wir begleiten CAPEX-Projekte für regulierte Produktionsanlagen, von der Bedarfsanalyse über User Requirement Specification und Ausschreibung bis zur GMP-konformen Inbetriebnahme. Wer GMP-Anforderungen, URS und Qualifizierungsplan vor der Vergabe festschreibt, vermeidet die Nachverhandlungen und Requalifizierungen, die am Ende teurer sind.
Überblick
Begleitung von der Bedarfsanalyse bis zur qualifizierten Inbetriebnahme · EU-GMP-Leitfaden (Eudralex Band 4), EU-GMP Annex 15, EU-GMP Annex 1
Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026
Investitionen in regulierte Produktionsanlagen scheitern selten an der Technik, sondern an Lücken zwischen Investitionsentscheidung, Anforderungsdefinition und Qualifizierung.
Branchen
Leistungen
Strukturierung von Make-or-Buy, Kapazitäts- und Standortbewertung zu einem belastbaren Business Case. Deliverable: Entscheidungsunterlage für Management und Investoren mit Investitionsbedarf, Optionenvergleich und regulatorischer Konsequenzenbewertung.
Erstellung vollständiger User Requirement Specifications mit von Beginn an integrierten GMP-Anforderungen nach EU-GMP-Leitfaden, für sterile Prozesse nach Annex 1 und Reinraumklassen nach ISO 14644. Deliverable: prüfbare URS als Grundlage für Ausschreibung und Qualifizierung.
Entwicklung technischer Ausschreibungsunterlagen (RFQ, RFP), technische Bewertung der Angebote und Begleitung der Vergabe. Deliverable: dokumentierter Lieferantenvergleich und vertraglich fixierter Scope mit klarer GMP- und Validierungsverantwortung.
Laufendes Controlling von Meilensteinen, Budget und Scope mit regelmäßigen GMP-Konformitätsbewertungen während der Bauphase. Deliverable: Statusberichte und Abweichungsverfolgung über den Projektverlauf.
Wie wir zusammenarbeiten
Bei einem CAPEX-Projekt für eine regulierte Produktionsanlage fallen die teuersten Festlegungen, bevor die erste Maschine bestellt ist. Die User Requirement Specification steht am Anfang, weil sie nach EU-GMP Annex 15 der Ausgangspunkt der Qualifizierung ist: Was dort nicht steht, lässt sich später in DQ, IQ, OQ und PQ nicht belegen.
Erst wenn die URS die GMP-Anforderungen aus dem EU-GMP-Leitfaden (Eudralex Volume 4) und, bei sterilen Prozessen, aus Annex 1 vollständig aufnimmt, ergibt die Ausschreibung einen Maßstab, an dem sich Angebote vergleichen und Lieferanten vertraglich binden lassen. Andersherum wandert die Klärung in die Bauphase, wo jede Korrektur über Nachträge läuft.
Kritisch wird es ein zweites Mal am Übergang vom Lieferanten zum eigenen Standort. Ein Factory Acceptance Test prüft gegen die URS, bevor die Anlage ausgeliefert wird; der Site Acceptance Test und die anschließende Qualifizierung nach Annex 15 machen daraus den dokumentierten Nachweis für die GMP-konforme Inbetriebnahme.
Mängel, die im FAT auffallen, sind beim Lieferanten günstig zu beheben, dieselben Mängel am Endstandort verzögern die Inbetriebnahme. Deshalb gehört der Qualifizierungsplan in die frühe Planung und nicht ans Projektende. Aus demselben Grund prüfen wir die regulatorischen Konsequenzen einer neuen Anlage oder eines neuen Standorts schon im Business Case, bevor Kapital gebunden wird.
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 und löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Für die Investitionsplanung reicht Artikel 18 über die Beschaffung hinaus: Wer eine Maschine oder ein dazugehöriges Produkt (etwa Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel oder auswechselbare Ausrüstungen) wesentlich verändert, gilt als Hersteller, trägt dessen Pflichten nach Artikel 10 und erklärt die Konformität auf eigene Verantwortung.
Wirkt sich die Veränderung laut Risikobeurteilung nur auf die Sicherheit einer Maschine innerhalb einer Gesamtheit von Maschinen aus, gelten die Pflichten nur für diese Maschine.
Eine Veränderung ist wesentlich, wenn der Hersteller sie weder vorgesehen noch geplant hat, wenn sie auf physischem oder digitalem Weg nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme eine neue Gefährdung schafft oder ein bestehendes Risiko erhöht und dadurch die Sicherheit beeinträchtigt, und wenn sie entweder zusätzliche Schutzeinrichtungen erfordert, deren Einbindung eine Anpassung der bestehenden Sicherheitssteuerung nötig macht, oder zusätzliche Maßnahmen für Stabilität oder Festigkeit (Artikel 3 Nummer 16).
Bei späteren Umbauten, Erweiterungen und Software-Änderungen gehört diese Frage neben die Requalifizierung, und zwar in die Planung der Investition, nicht ans Ende.
Unser Vorgehen
Schritt
Ergebnis
Bedarfsanalyse & Business Case
Entscheidungsunterlage mit Investitionsbedarf, Optionenvergleich und identifizierten regulatorischen Konsequenzen.
URS & GMP-Anforderungen
Vollständige, prüfbare URS mit integrierten GMP-Anforderungen als Basis für Ausschreibung und Qualifizierung.
Ausschreibung & Vergabe
Dokumentierter Lieferantenvergleich und vertraglich fixierter Scope mit klarer GMP- und Validierungsverantwortung.
Bau & Projektcontrolling
Verfolgte Meilensteine, Budget und Scope mit laufenden GMP-Konformitätsbewertungen.
FAT & SAT
Abgenommene Acceptance-Test-Protokolle gegen die URS, dokumentiert als Vorstufe zur Qualifizierung.
Qualifizierung & Inbetriebnahme
Anlage nach Annex 15 qualifiziert und GMP-konform in Betrieb genommen.
Typische Stolperfallen
Die URS wird nach der Vergabe geschrieben oder bleibt lückenhaft.
Da die URS nach EU-GMP Annex 15 der Ausgangspunkt der Qualifizierung ist, fehlt ohne sie der Maßstab für DQ, IQ, OQ und PQ. Mängel fallen erst bei der Abnahme auf und führen zu Nachverhandlungen mit dem Lieferanten.
GMP-Anforderungen werden erst nach Fertigstellung des Designs nachgezogen.
Reinigbarkeit, Materialfluss und Kreuzkontaminationsvermeidung nach EU-GMP-Leitfaden, bei sterilen Prozessen nach Annex 1, lassen sich nachträglich nur mit erheblichem Aufwand korrigieren.
Die Verantwortung für GMP-Konformität und Validierung ist im Liefervertrag nicht geregelt.
Bleibt offen, wer die Qualifizierungsdokumentation liefert und wer für GMP-gerechte Ausführung haftet, entstehen Lücken zwischen Anlagenbauer und Betreiber, die im Projektverlauf teuer werden.
Qualifizierung und FAT werden zu spät eingeplant.
Wird der FAT beim Lieferanten übersprungen, werden Mängel erst am Endstandort sichtbar, wo Nachbesserungen die Inbetriebnahme verzögern, statt sie beim Lieferanten vor Auslieferung zu beheben.
Regulatorische Konsequenzen der Investition werden übersehen.
Ein neuer Herstellungsort oder eine geänderte Anlage kann eine Variation der Zulassung oder eine Aktualisierung der Technischen Dokumentation nach MDR (EU) 2017/745 beziehungsweise IVDR (EU) 2017/746 erfordern. Wird das spät erkannt, blockiert es die Marktversorgung trotz fertiger Anlage.
Supply Chain & Technical Operations
Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Ausgangslage ein und sagen, was in Ihrem Fall zuerst zu klären ist. Unverbindlich, Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.
FAQ
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GMP-Konformität für neue Anlagen nach dem EU-GMP-Leitfaden
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Qualifizierung und Validierung der Anlage nach EU-GMP Annex 15
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