Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschland
Version 1.0, Stand: 1. Juli 2025
Geltungsbereich: Consulting-Dienstleistungen und Personalvermittlung
1. Vertragspartner.
Vertragspartner sind die Entourage GmbH, Nymphenburger Straße 39, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dominik M. Aumer und Moritz Haucke (nachfolgend „Entourage“), und der jeweilige Kunde (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die Entourage für Unternehmen insbesondere in den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Biotechnologie erbringt. Dies umfasst strategische Beratung, Projektunterstützung, operative Mitarbeit, Interimsmanagement sowie ergänzend auch Personalvermittlung.
Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende AGB des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn Entourage ihrer Geltung schriftlich zustimmt.
3. Leistungsumfang und Durchführung.
Die konkreten Inhalte, Ziele und Zeitrahmen der Leistungserbringung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder Projektplan. Entourage erbringt Dienstleistungen als Werk- oder Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. bzw. 631 ff. BGB.
Die Auswahl eingesetzter Berater oder Consultants obliegt Entourage. Der Austausch von Personal ist möglich, sofern die vereinbarte Leistung gleichwertig fortgeführt wird.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Mitwirkungen rechtzeitig bereitzustellen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen.
Die Vergütung erfolgt auf Basis der im Vertrag oder Angebot vereinbarten Tagessätze, Pauschalen oder Zeitbudgets. Reisekosten, Spesen und externe Kosten werden gesondert abgerechnet.
Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5. Laufzeit, Kündigung und Projektende.
Die Laufzeit und etwaige Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot zwischen Entourage und dem Auftraggeber.
Sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist beendet werden. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt, insbesondere im Falle schwerwiegender Pflichtverletzungen oder bei Eintritt einer wesentlichen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Vertragspartners.
Im Falle einer Kündigung sind bis dahin erbrachte Leistungen sowie nicht stornierbare Aufwände durch den Auftraggeber zu vergüten.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
Entourage verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insb. DSGVO). Eine separate Datenschutzinformation wird bereitgestellt.
7. Haftung.
Entourage haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden und maximal auf die Auftragssumme begrenzt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
8. Sonderregelung: Personalvermittlung.
8.1 Vorstellung eines Kandidaten.
Ein Kandidat gilt als vorgestellt, wenn dem Auftraggeber Informationen übermittelt wurden, die eine eindeutige Identifikation ermöglichen. Kommt es innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung zu einem Vertrag mit dem Kandidaten, wird vermutet, dass die Vermittlung durch Entourage erfolgt ist.
Wurde der Kandidat dem Auftraggeber bereits zuvor bekannt, muss dies Entourage innerhalb von 14 Tagen schriftlich angezeigt und auf Verlangen belegt werden.
8.2 Provision.
Bei erfolgreicher Vermittlung fällt eine Provision auf Basis der Bruttojahresvergütung (inkl. Boni, Prämien, Firmenwagen etc.) des Kandidaten an:
Bruttojahresgehalt | Provision |
---|---|
ab 90.000,01 € | 36 % |
60.000,01 € – 90.000,00 € | 33 % |
30.000,01 € – 60.000,00 € | 30 % |
bis 30.000 € | 9.900 € Fixbetrag |
Bei Freelancern richtet sich die Provision nach dem vereinbarten Tagessatz, analog zur Projektabrechnung.
8.3 Fälligkeit.
Die Provision ist mit Vertragsunterzeichnung zwischen Auftraggeber und Kandidat fällig. Bei Premiumsuchaufträgen gilt eine Staffelzahlung (z. B. 12 % bei Beauftragung, 12 % nach Interview, 12 % bei Einstellung).
8.4 Ersatzkandidat.
Wird ein vermittelter Kandidat innerhalb von sechs Monaten aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt, bietet Entourage eine kostenlose Ersatzsuche über drei Monate an. Voraussetzung ist die fristgerechte, schriftliche Mitteilung des Vorgangs.
9. Informationspflichten.
Der Auftraggeber informiert Entourage unverzüglich über den Vertragsabschluss mit einem vorgestellten Kandidaten sowie über Änderungen, die Einfluss auf den Projekt- oder Vermittlungsprozess haben. Die vereinbarte Vergütung ist auf Nachfrage schriftlich zu belegen.
10. Schlussbestimmungen.
Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München, sofern beide Parteien Kaufleute sind.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.