PPWR-Betroffenheits-Check
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12. August 2026 für jede Verpackung auf dem EU-Markt. Die viel zitierte Sicherheitsausnahme nach Art. 6 Abs. 11 nimmt nur die unmittelbare Verpackung aus, und nur von den Recyclingfähigkeitsanforderungen des Artikels 6. Dieser Check ordnet Ihre Verpackungsebenen den vier Pflichtenfamilien zu.
Frage 1 von 4
Bringen Sie Verpackung auf dem EU-Markt in Verkehr oder lassen Sie sie in Verkehr bringen?
Als Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister. Die PPWR knüpft an die Verpackung, nicht an die Branche.
Nur zur Orientierung, ersetzt keine regulatorische Einzelfallprüfung.
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