swissdamed Readiness-Check
Prüfen Sie, ob Ihre Akteurs- und Produktregistrierungen in swissdamed nach MepV (SR 812.213) korrekt stehen, Akteure nach Art. 55, Produkte nach Art. 17 Abs. 4 und 5. Die Produktregistrierung ist seit dem 1. Juli 2026 Pflicht, die Übergangsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2026. swissdamed ist unabhängig von EUDAMED: Eine EU-Registrierung deckt den Schweizer Markt nicht ab.
Frage 1 von 5
Haben Sie einen Schweizer Bevollmächtigten (CH-REP) für den Schweizer Markt ernannt?
CH-REP-Pflicht, MepV (SR 812.213) Art. 51 Abs. 1.
Nur zur Orientierung, ersetzt keine regulatorische Einzelfallprüfung.
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