Pharma
- Was gilt
- EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Band 4) setzt den Dokumentationsrahmen.
Unser Technical Writing erstellt und pflegt technische Dokumentation für Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und Arzneimittel: Gebrauchsanweisung (IFU), Technisches Dossier nach Anhang II/III und GMP-SOPs. Eine Beanstandung entsteht meist nicht durch schlechte Formulierung, sondern weil IFU, Risikomanagement und klinische Bewertung dieselbe Aussage unterschiedlich treffen.
Überblick
IFU, Technische Dossiers & SOPs für MedTech, IVD und Pharma · MDR (EU 2017/745), IVDR (EU 2017/746), ISO 15223-1, IEC 62366-1
Zuletzt aktualisiert: 3. Oktober 2026
Die Medical Device Regulation (EU) 2017/745 und die In-vitro-Diagnostika-Verordnung (EU) 2017/746 verlangen technische Dokumentation, die nicht nur vollständig, sondern in sich widerspruchsfrei ist.
Branchen
Leistungen
SOPs für Pharmaproduktion, Qualitätssicherung und Validierung nach EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Band 4), mit einheitlicher Terminologie und definierter Versionslenkung.
Strukturierter Ablauf aus Erstellung, Review, Freigabe, Verteilung und Archivierung; anlassbezogene Aktualisierung der Dokumentation bei Produktänderungen, neuen klinischen Daten oder PMS-Erkenntnissen.
Querprüfung bestehender Dokumente gegen Risikomanagement und klinische Bewertung mit dokumentierter Mängelliste. Aufgedeckt werden die typischen Widersprüche, die zu Nachforderungen der Benannten Stelle führen.
Wie wir zusammenarbeiten
Technische Dokumentation scheitert selten an einzelnen Sätzen, sondern an der Konsistenz über mehrere Dokumente hinweg. Die Benannte Stelle prüft das Technische Dossier nach MDR/IVDR Anhang II/III nicht als lose Sammlung, sondern als zusammenhängendes Argument: Die Zweckbestimmung muss in Produktbeschreibung, IFU und klinischer Bewertung gleich lauten.
Jeder Warnhinweis in der Gebrauchsanweisung muss sich auf ein Restrisiko aus der Risikoakte nach ISO 14971:2019 zurückführen lassen.
Und die kritischen Nutzungsszenarien aus dem Usability Engineering nach IEC 62366-1:2015 müssen sich in den Anweisungen wiederfinden. Widerspricht sich eines dieser Dokumente, ist die Beanstandung programmiert, unabhängig davon, wie gut der einzelne Text formuliert ist.
Deshalb ist die Reihenfolge entscheidend: Die IFU lässt sich erst belastbar schreiben, wenn Risikomanagement und Usability Engineering die Restrisiken und Anwendungsfehler (use errors) geliefert haben; werden Symbole und Kennzeichnung nicht von Beginn an nach EN ISO 15223-1:2021 und MDR Anhang I Kapitel III aufgebaut, entsteht Nacharbeit.
Wir beginnen mit dem Quellenabgleich, bevor der erste Satz entsteht, und prüfen am Ende im Konsistenz-Review alle Dokumente gegeneinander. Eine Unstimmigkeit, die hier nicht auffällt, wird im Audit zur Nachforderung und verzögert den Marktzugang. Terminologie und Struktur vorab festzulegen spart keine Dokumente, aber die teuren Schleifen am Ende des Projekts.
Unser Vorgehen
Schritt
Ergebnis
Bestandsaufnahme & Quellenabgleich
Übersicht über vorhandene Dokumente und ihre Quellen (Risikoakte, CER, Spezifikationen) mit markierten Lücken und Widersprüchen.
Dokumentenarchitektur
Festgelegte Struktur und Terminologie, die zu MDR/IVDR Anhang II/III passt und Querverweise zwischen den Dokumenten definiert.
Erstellung & Ableitung
Technisches Dossier und IFU, mit Warnhinweisen, die aus Risikomanagement und Usability Engineering nachvollziehbar abgeleitet sind.
Konsistenz-Review
Geprüfte Übereinstimmung zwischen IFU, Risikoakte und klinischer Bewertung; dokumentierte Mängelliste abgearbeitet.
Sprachen & Freigabe
IFU in den Amtssprachen der Zielmärkte, freigegeben und in die Versionslenkung überführt.
Typische Stolperfallen
IFU, Risikoakte und klinische Bewertung werden getrennt geschrieben und nie gegeneinander geprüft.
Die Benannte Stelle liest sie zusammen: Ein Warnhinweis, der ein Restrisiko aus ISO 14971:2019 nicht abdeckt, oder eine Zweckbestimmung, die in IFU und CER unterschiedlich lautet, ist ein klassischer Grund für eine Nachforderung.
Die IFU wird verfasst, bevor das Usability Engineering nach IEC 62366-1:2015 abgeschlossen ist.
Anweisungen und Warnhinweise lassen sich aber erst belastbar formulieren, wenn die kritischen Nutzungsszenarien und Anwendungsfehler (use errors) bekannt sind; sonst wird die IFU nachträglich umgeschrieben.
Symbole und Kennzeichnung werden frei gestaltet statt nach EN ISO 15223-1:2021.
Nicht normkonforme oder selbst erfundene Symbole führen ebenso zu Beanstandungen wie fehlende Pflichtangaben aus MDR Anhang I Kapitel III.
Die eIFU wird genutzt, ohne die Voraussetzungen der EU 2021/2226 zu prüfen.
Die elektronische Gebrauchsanweisung ist seit der Änderung durch (EU) 2025/1234 für Produkte zulässig, die für professionelle Nutzer bestimmt sind, und nur unter definierten Bedingungen; wird sie unzulässig eingesetzt, fehlt die rechtskonforme Papier-IFU.
SOPs wachsen historisch und nutzen für denselben Vorgang unterschiedliche Begriffe.
In einer GMP-Inspektion nach dem EU-GMP-Leitfaden fällt inkonsistente Terminologie auf und stellt die Beherrschbarkeit des Prozesses infrage.
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