Pharma
- Was gilt
- Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 regelt die Variations, Richtlinie 2001/83/EG Art. 23 und 24 Verlängerung und Aktualisierung; PSUR: Art. 107b bis 107e.
Wir führen Zulassungen durch das Lifecycle Management: Variations nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2008, Verlängerungen, PSUR und US-Supplements nach 21 CFR 314.70. Die Einstufung einer Änderung entscheidet, ob Sie sofort ausliefern dürfen oder auf die Genehmigung der Behörde warten müssen.
Überblick
Variations Typ IA/IAIN/IB/II und Erweiterungen nach VO (EG) Nr. 1234/2008 · Verlängerung nach Art. 24 RL 2001/83/EG · PSUR nach Art. 107b ff. · PAS, CBE-30 und CBE-0 nach 21 CFR 314.70 · Änderungen unter EU 2017/745 und EU 2017/746
Zuletzt aktualisiert: 18. September 2026
Der Lebenszyklus ist der längste Abschnitt einer Zulassung und der am schlechtesten ausgestattete. Das Zulassungsprojekt hat ein Team, die Pflege danach selten. Vier Stellen treiben die Kosten.
Branchen
Leistungen
Bewertung jeder geplanten Änderung nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 und Annex I: Typ IA, IAIN, IB, II oder Erweiterung, mit begründeter Einstufung, Einreichungsweg und erwarteter Verfahrensdauer.
Einordnung nach 21 CFR 314.70 und 601.12 in Prior Approval Supplement, CBE-30 und CBE-0 mit der jeweils zulässigen Auslieferung, dazu der Annual Report nach 21 CFR 314.81(b)(2).
Verlängerung nach Artikel 24 der Richtlinie 2001/83/EG, PSUR nach Artikel 107b ff. im PBRER-Format nach ICH E2C(R2) und Terminplanung entlang der EURD-Liste.
Übernahme der wiederkehrenden Arbeit über ein Portfolio hinweg: Änderungsanzeigen, Verlängerungen, Berichtspflichten und Behördenanfragen, mit definierter Reaktionszeit statt Projektlaufzeit.
Wie wir zusammenarbeiten
Eine Zulassung ist ein Bestand, der gepflegt wird, und kein Zustand. Der Aufwand dafür steckt in der Einstufung und nicht im Dossier, wo man ihn vermutet.
Ob eine Änderung nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 als Typ IA, IB oder II gilt, entscheidet, ob Sie sofort ausliefern dürfen, dreißig Tage warten oder eine Genehmigung abwarten müssen, und dieselbe Frage stellt sich in den USA noch einmal anders, als CBE-0, CBE-30 oder Prior Approval Supplement nach 21 CFR 314.70.
Der zweite Hebel ist die Bündelung. Dieselbe Änderung durch zwanzig Länder einzeln zu schicken, kostet zwanzigmal Gebühr und Bearbeitung; Artikel 7 und 20 der Verordnung sehen Grouping und Worksharing ausdrücklich vor, und der Unterschied zwischen beiden Wegen ist bei größeren Portfolios der größte Einzelposten im Jahresbudget der Zulassungspflege.
Der dritte ist die Frist ohne Eigentümer. Verlängerung nach Artikel 24 der Richtlinie 2001/83/EG, PSUR-Stichtage aus der EURD-Liste, Annual Report nach 21 CFR 314.81(b)(2): Diese Uhren laufen unabhängig von jedem Projekt weiter und fallen niemandem auf, bis eine Frist versäumt ist.
Bei Medizinprodukten kommt unter EU 2017/745 hinzu, dass eine technische Änderung regulatorisch etwas auslösen kann, was die Entwicklung nicht sieht, bis hin zur Frage, ob die Übergangsregelung nach Artikel 120 weiter trägt.
Unser Vorgehen
Schritt
Ergebnis
Bestandsaufnahme des Portfolios
Liste aller Zulassungen und Zertifikate mit Verfahrensart, Ländern, Fristen und offenen Auflagen.
Einstufung der geplanten Änderung
Begründete Kategorie nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 bzw. 21 CFR 314.70, mit Einreichungsweg und Auslieferungsfolge.
Bündelung und Sequenzierung
Plan, welche Änderungen als Gruppe oder im Worksharing laufen und in welcher Reihenfolge, damit abhängige Änderungen nicht blockieren.
Dossier und Einreichung
Eingereichte Variation bzw. Supplement im geforderten Format, mit den betroffenen Modulen und der Begründung der Einstufung.
Behördenanfragen
Beantwortete Rückfragen innerhalb der Verfahrensfristen, mit dokumentierter Auswirkung auf Zulassungstext und Produktinformation.
Nachführung im Bestand
Aktualisierte Produktinformation, aktualisiertes Dossier und nachgeführte Fristenliste für Verlängerung und Berichtspflichten.
Typische Stolperfallen
Die Änderung wird zu niedrig eingestuft, um schneller auszuliefern.
Eine als Typ IA gemeldete Änderung, die nach Annex I der Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 eine Typ-II-Änderung ist, wird zurückgewiesen; die Ware steht dann nicht kürzer, sondern länger.
Grouping und Worksharing werden nicht genutzt.
Dieselbe Änderung geht für jedes Land und jede Zulassung einzeln ins Verfahren, obwohl Artikel 7 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 die Bündelung ausdrücklich vorsehen.
Die Verlängerung wird als Formalie behandelt.
Artikel 24 der Richtlinie 2001/83/EG verlangt eine konsolidierte Fassung des Dossiers; wer über Jahre Änderungen eingereicht hat, ohne sie zusammenzuführen, baut die Arbeit für den Verlängerungstermin auf.
PSUR-Termine werden aus dem eigenen Kalender statt aus der EURD-Liste geführt.
Die Liste nach Artikel 107c(7) der Richtlinie 2001/83/EG legt Stichtag und Zyklus verbindlich fest und ändert sich.
Bei Medizinprodukten wird die Änderung technisch bewertet und regulatorisch nicht.
Unter EU 2017/745 kann dieselbe Konstruktionsänderung eine Anzeige an die Benannte Stelle auslösen; bei Produkten unter Artikel 120 entscheidet sie darüber, ob die Übergangsregelung weiter trägt.
Regulatory Affairs
Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Ausgangslage ein und sagen, was in Ihrem Fall zuerst zu klären ist. Unverbindlich, Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.
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