Pharma
- Was gilt
- Das Zulassungsdossier folgt dem CTD/eCTD-Format nach ICH M4.
Wir steuern den internationalen Marktzugang für Pharma, Biotech, MedTech und IVD: USA (FDA), Japan (PMDA), China (NMPA), Brasilien (ANVISA), GCC, UK und Schweiz. Viele Märkte setzen eine Referenzzulassung im Herkunftsmarkt voraus: Wer Zielmärkte nach Realisierbarkeit statt nach Marktpotenzial priorisiert, vermeidet Parallelanträge, die RA-Teams lahmlegen.
Überblick
Zulassungsprojekte auf vier Kontinenten · FDA 510(k)/De Novo/PMA, PMDA, NMPA, ANVISA, UKCA, Swissmedic
Zuletzt aktualisiert: 18. September 2026
Internationale Zulassungen sind ressourcenintensiv, weil jeder Zielmarkt seine eigene regulatorische Logik mitbringt.
Branchen
Leistungen
Analyse der regulatorischen Anforderungen je Zielmarkt und Priorisierungsmatrix nach Marktpotenzial, Realisierbarkeit und Zeitbedarf, dokumentiert in einer internationalen Regulatory Roadmap mit Budget- und Ressourcenplan.
Registrierungsdossiers für PMDA (Japan), NMPA (China), ANVISA (Brasilien) und die GCC-Behörden, Koordination lokaler Regulatory-Affairs-Partner sowie Management von Übersetzungen, Adaptierungen und lokalen Testanforderungen.
Wie wir zusammenarbeiten
Die EU-Zulassung ist in keinem anderen Markt ein Argument. Jeder Markt prüft nach eigener Logik: Die FDA verlangt je nach Risikoklasse Substantial Equivalence im 510(k) nach 21 CFR Part 807 oder eigene Evidenz im PMA nach 21 CFR Part 814, Japan, China und Brasilien fordern eigene Dossierformate, Übersetzungen und teils lokale Tests.
Zu diesen unterschiedlichen Dossier-Anforderungen kommt eine Abhängigkeitskette hinzu, die die Reihenfolge diktiert: Viele Märkte in LATAM und im GCC-Raum setzen eine Referenzzulassung im Herkunftsmarkt voraus, nachgewiesen per Certificate of Free Sale oder CPP. Werden alle Anträge parallel gestartet, kommen Behördenrückfragen aus fünf Verfahren gleichzeitig, und das überlastet genau das RA-Team, das die Antwortfristen halten muss.
Weil parallel gestartete Anträge das RA-Team mit gleichzeitigen Behördenrückfragen überlasten, beginnt unsere Arbeit nicht mit dem ersten Antrag, sondern mit der Priorisierung: Welche Märkte sind ohne Vorbedingungen erreichbar, wo lässt sich bestehende Dokumentation im eCTD-Format nach ICH M4 oder als adaptierte Technische Dokumentation wiederverwenden, und welche Repräsentanzpflichten (US Agent, UK Responsible Person, CH-REP) brauchen Vorlauf.
Am Anfang des Programms spart eine korrigierte Abfolge Monate; in der Einreichungsphase blockiert jede Korrektur ein laufendes Verfahren.
Ein Markt hat gerade eine Frist, die in vielen Roadmaps fehlt: die Schweiz. Seit dem 1. Juli 2026 ist die Produktregistrierung in swissdamed verpflichtend, der Medizinprodukte-Datenbank von Swissmedic mit den Modulen Actors und UDI/Devices. Sie ersetzt die bisherige Meldung, und die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026.
Wichtig bei der Schweizer Registrierung: swissdamed und EUDAMED sind getrennt. Wer im Mai 2026 in EUDAMED registriert hat, hat für die Schweiz nichts erledigt. Der Aufwand liegt selten in der Eingabe, sondern im Abgleich davor, nämlich welche Produktvarianten tatsächlich in die Schweiz geliefert werden und wer dem CH-Bevollmächtigten die UDI-Daten liefert.
In den Marktzugangsprojekten von Entourage ist genau dieser Abgleich zwischen gelieferten Produktvarianten und CH-Bevollmächtigtem der Punkt, an dem Zeitpläne kippen, nicht die Behördeneingabe selbst.
| Markt | Lokale Vertretung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| EU | Bevollmächtigter | Art. 11 MDR |
| USA | US Agent (für ausländische Hersteller) | 21 CFR Part 807 |
| UK | UK Responsible Person | |
| Schweiz | CH-REP | MepV |
Unser Vorgehen
Schritt
Ergebnis
Marktanalyse
Übersicht der regulatorischen Anforderungen, Repräsentanzpflichten und Referenzzulassungs-Voraussetzungen je Zielmarkt.
Zulassungsstrategie & Priorisierung
Priorisierte Roadmap mit Reihenfolge der Märkte, Abhängigkeiten (z. B. Certificate of Free Sale) und Budgetrahmen.
Dossier-Adaption
Marktspezifische Einreichungsdossiers auf Basis der bestehenden EU-Dokumentation, im jeweils geforderten Format (z. B. eCTD nach ICH M4, 510(k)-Struktur).
Lokale Vertretung & Partner
Benannter US Agent, UK Responsible Person bzw. CH-REP und beauftragte lokale Regulatory-Partner mit klarer Rollenverteilung.
Einreichung & Behördeninteraktion
Eingereichte Anträge und fristgerecht beantwortete Behördenrückfragen, koordiniert über alle laufenden Verfahren.
Zulassung & Maintenance
Erteilte Registrierungen und ein laufendes Lifecycle-Management für Änderungen und Verlängerungen in allen Märkten.
Typische Stolperfallen
Das EU-Dossier wird unverändert wiederverwendet.
Ein 510(k) verlangt den Nachweis der Substantial Equivalence zu einem Predicate Device nach 21 CFR Part 807, nicht eine klinische Bewertung nach MDR-Logik; wer die Technische Dokumentation eins zu eins einreicht, provoziert Refuse-to-Accept-Entscheidungen und Additional Information Requests.
Die lokale Repräsentanz wird zu spät aufgesetzt.
Ohne benannten US Agent keine Establishment Registration nach 21 CFR Part 807, ohne CH-REP kein Inverkehrbringen in der Schweiz; Vertragsverhandlungen mit lokalen Vertretern brauchen Vorlauf und blockieren sonst den geplanten Marktstart.
Alle Zielmärkte werden parallel gestartet.
Behördenrückfragen aus mehreren Verfahren treffen gleichzeitig ein, das RA-Team kommt mit den Antwortfristen nicht nach, und Verfahren geraten ins Stocken; eine Priorisierung nach Realisierbarkeit verteilt die Last über die Zeit.
Die Abhängigkeit von Referenzzulassungen wird übersehen.
Viele Märkte in LATAM und im GCC-Raum verlangen den Nachweis einer bestehenden Zulassung im Herkunftsmarkt, etwa per Certificate of Free Sale oder CPP; wer diese Reihenfolge nicht einplant, kann dort schlicht noch nicht einreichen.
UK und Schweiz werden als Quasi-EU behandelt.
Die Schweiz ist seit dem Auslaufen des MRA für Medizinprodukte Drittland und verlangt CH-REP und Registrierung nach MepV (SR 812.213); in UK gilt die CE-Kennzeichnung nur im Rahmen befristeter Übergangsregelungen, danach greift die UKCA-Pflicht nach den UK Medical Devices Regulations 2002.
Die EUDAMED-Registrierung wird für die Schweiz mitgezählt.
swissdamed und EUDAMED sind getrennte Datenbanken, ein Eintrag im einen System erzeugt keinen im anderen. Die Produktregistrierung in swissdamed ist seit dem 1. Juli 2026 Pflicht und ersetzt die bisherige Meldung; die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026.
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