Pharma
- Was gilt
- EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) greift neben EU-GMP Annex 11; der Entwurf Annex 22 zielt auf KI in GxP-Prozessen.
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) erfasst KI in Life Sciences meist als Hochrisiko-KI, sobald sie über MDR oder IVDR konformitätsbewertet wird. Wer die AI-Act-Nachweise in die bestehende MDR-/IVDR-Dokumentation und das QMS einbettet, vermeidet die doppelte Dokumentenwelt, an der diese Projekte scheitern.
Überblick
KI in Medizinprodukten, IVD und GxP · EU AI Act (EU 2024/1689) Art. 6–15, MDR (EU 2017/745), IVDR (EU 2017/746), GMP-Annex-22-Entwurf
Zuletzt aktualisiert: 3. Oktober 2026
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist seit August 2024 in Kraft und führt für KI in Medizinprodukten, IVD und GxP-Prozessen eine zweite Compliance-Ebene neben MDR und IVDR ein. Die Pflichten richten sich nach der Risikoklasse.
Branchen
Leistungen
Einstufung Ihres KI-Systems nach Art. 6 (Produktpfad nach Abs. 1 oder Anwendungsfall-Liste in Anhang III), Abgleich gegen die Hochrisiko-Anforderungen Art. 8 bis 15 und priorisierte Maßnahmenliste mit Roadmap. Deliverable: dokumentierte Risikoklasse und Gap-Report mit Bezug auf die jeweiligen Artikel.
Datendokumentation nach Art. 10 inklusive Quellen, Bias-Review und Repräsentativitätsnachweis sowie Nachweis der menschlichen Aufsicht nach Art. 14 über Design und UX. Deliverable: Daten-Governance-Dossier und Human-Oversight-Beschreibung.
Erweiterung des bestehenden CSV-Rahmens (Annex 11) um die Anforderungen des Annex-22-Entwurfs für KI in GxP-Prozessen: Modellüberwachung, Nachvollziehbarkeit und KI-spezifisches Change Control. Deliverable: Annex-22-orientierte Erweiterung der Validierungsdokumentation, ausgelegt auf den finalen Annex.
Wie wir zusammenarbeiten
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) verlangt für KI in Life Sciences keinen zweiten, losgelösten Aktenstapel, sondern eine zweite Nachweisebene auf demselben Produkt.
Zuerst muss die Risikoklasse nach Art. 6 feststehen (bei KI als Medizinprodukt oder Sicherheitskomponente über Abs. 1, bei den Anwendungsfällen aus Anhang III über Abs. 2), denn erst sie bestimmt, ob die Pflichten nach Art. 8 bis 15 überhaupt greifen.
Steht die Einstufung als Hochrisiko-KI, müssen Risikomanagement (Art. 9), Daten-Governance (Art. 10), technische Dokumentation nach Anhang IV (Art. 11), menschliche Aufsicht (Art. 14) sowie Genauigkeit und Robustheit (Art. 15) belegt werden. Ohne diese Klassifizierung entstehen Nachweise für einen Pflichtenumfang, der vielleicht gar nicht zutrifft, oder es bleiben Pflichten unbemerkt, die längst gelten.
Der eigentliche Engpass liegt in der Parallelität: Software as Medical Device unterliegt MDR (EU 2017/745) bzw. IVDR (EU 2017/746) und dem AI Act gleichzeitig, und KI in GxP-Prozessen zusätzlich dem EU-GMP-Annex-22-Entwurf. Wer diese Rahmen als getrennte Projekte führt, erzeugt redundante Dokumentation und widersprüchliche Versionen.
Deshalb arbeiten wir früh am Integrationsmodell: Die AI-Act-Pflichten werden auf die bestehende Technische Dokumentation, das QMS und das Post-Market-System abgebildet, sodass jede Anforderung einmal und konsistent belegt ist statt zweimal und voneinander abweichend.
Unser Vorgehen
Schritt
Ergebnis
Scoping & Klassifizierung
Bestimmte Risikoklasse nach Art. 6 (Produktpfad nach Abs. 1 oder Anhang III nach Abs. 2), dokumentiert mit Begründung; geklärt, ob Hochrisiko-, begrenztes oder minimales Risiko vorliegt.
Gap-Analyse
Soll-Ist-Abgleich gegen Art. 8 bis 15, priorisierte Maßnahmenliste mit Bezug auf MDR/IVDR und, falls relevant, Annex 22.
Framework-Design
Festgelegtes Integrationsmodell: AI-Act-Pflichten auf bestehende technische Dokumentation, QMS und PMS abgebildet, ohne doppelte Aktenführung.
Dokumentation & Nachweise
Technische Dokumentation nach Anhang IV, Daten-Governance-Dossier nach Art. 10, Human-Oversight- und Robustheitsnachweise nach Art. 14 und 15.
Konformitätsbewertung
AI-Act-Anforderungen in die Konformitätsbewertung nach MDR/IVDR eingebunden, Findings der Benannten Stelle strukturiert abgearbeitet.
Post-Market & Betrieb
Post-Market-Monitoring nach Art. 72 im Betrieb, verzahnt mit PMS und, bei GxP-KI, mit dem Annex-22-Change-Control.
Typische Stolperfallen
Die Risikoklassifizierung wird nicht formal dokumentiert.
Art. 9 EU AI Act verlangt ein dokumentiertes Risikomanagementsystem; eine intern diskutierte, aber nicht festgehaltene Einstufung gilt im Audit als nicht erfüllt und zwingt zur Nacharbeit, bevor überhaupt Pflichten abgeleitet werden können.
AI Act und MDR werden als getrennte Projekte mit eigenen Dokumentensätzen geführt.
Software as Medical Device unterliegt beiden Rahmen gleichzeitig; ohne Integration der technischen Dokumentation nach Anhang IV mit der MDR-Technischen Dokumentation entsteht redundanter Pflegeaufwand und widersprüchliche Versionen.
Die Daten-Governance nach Art.
10 wird auf das Niveau üblicher ML-Entwicklung gesetzt. Der AI Act verlangt mehr: Quellennachweis, Bias-Review und belegte Repräsentativität der Trainings-, Validierungs- und Testdaten. Fehlt dieser Nachweis, ist eine zentrale Hochrisiko-Anforderung offen.
Human Oversight nach Art.
14 wird angenommen, aber nicht belegt. Die menschliche Aufsicht muss als Designprinzip implementiert und über Design- und UX-Dokumentation nachgewiesen sein; dass ein Nutzer theoretisch eingreifen kann, reicht ohne dokumentierten Mechanismus nicht aus.
KI in GxP-Prozessen wird nur gegen Annex 11 geprüft.
Der EU-GMP-Annex-22-Entwurf stellt für KI zusätzliche Anforderungen wie Modellüberwachung, Nachvollziehbarkeit und KI-spezifisches Change Control in Aussicht; wer den CSV-Rahmen heute schon darauf ausrichtet, vermeidet Nacharbeit, sobald der Annex final ist.
Kostenlose Readiness-Checks
3 Fragen: Fällt Ihre KI-Software als Hochrisiko-System unter den EU AI Act, zusätzlich zur MDR/IVDR?
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